Fragen zum Kirchenbezirk

  • addWie viele Gemeinden gehören zum Kirchenbezirk?

    30 Kirchengemeinden von Aurich bis Vaihingen an der Enz.

  • addWie viele Gemeindeglieder leben im Kirchenbezirk?

    Mit Stand vom 31.12.2022 leben 51.882 Evangelische im Kirchenbezirk Vaihingen-Ditzingen. 328 Menschen gehören zur Kirchengemeinde Häfnerhaslach, sie ist damit die kleinste Kirchengemeinde im Kirchenbezirk, die größte ist mit 4.967 Menschen die Kirchengemeinde Petrus und Lukas Gerlingen.

  • addWie viele Pfarrstellen gibt es im Kirchenbezirk Vaihingen-Ditzingen?

    10 Pfarrerinnen und 21 Pfarrer arbeiten in den 30 Kirchengemeinden, vier Pfarrstellen sind z.Zt. nicht besetzt (Gerlingen Matthäuskirche, Gerlingen Petruskirche-Mitte,, Hohenhaslach, Münchingen-Süd und Unterriexingen). Außerdem sind vier Vikare im Kirchenbezirk.

    Bis zum 31.12.2024 (Pfarrplan 2024) werden weitere Stellen wegfallen. Der Umfang der Pfarrstellen von 3.275 % wird dann auf 3.100 % reduziert

    Stand 27.01.2024

  • addWie viele Diakoninnen und Jugendreferenten arbeiten im Kirchenbezirk?

    Im Kirchenbezirk arbeiten 11 Frauen und 6 Männer als Jugendreferentinnen und Jugendreferenten bzw. Diakoninnen und Diakone. Die allermeisten arbeiten in der Kinder- und Jugendarbeit, davon drei in den beiden Bezirksjugendwerken. Weitere Arbeitsbereiche sind Seniorenarbeit, Krankenhausseelsorge, Familienarbeit und Familienzentrum, drei arbeiten in den beiden Bezirksjugendwerken.

    Von insgesamt 1.390 % Stellenumfang.finanziert der Kirchenbezirk 732 %, die Kirchengemeinden bringen 620 % auf, die Landeskirche finanziert verschiedene (Projekt-)Stellen im Umfang von 183 %.

    Stand 01.09.2022

     

Fragen zu Gottesdiensten und Veranstaltungen

  • addIch möchte einen Gottesdienst besuchen.

    In unseren 30 Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Vaihingen-Ditzingen wird an jedem Sonn- und Feiertag Gottesdienst gefeiert. Es gibt typische Sonntagsgottesdienste am Sonntagmorgen, Gottesdienste mit neuen Liedern, Gottesdienste zu speziellen Themen oder anderen Uhrzeiten, Familiengottesdienste und Jugendgottesdienste und selbstverständlich auch Kindergottesdienste und Gottesdienste für Kleine Leute und ihre Eltern.

    In den Zeiten der Corona-Pandemie werden manche Gottesdienste auch online übertragen. Bitte informieren Sie sich auf den Websites der Kirchengemeinden.

Ansprechpartner

  • addIch weiß nicht, welches Pfarramt für mich zuständig ist.

    Im Gemeindefinder der Landeskirche erfahren Sie, welches Pfarramt für Sie zuständig ist.

  • addIch suche einen Ansprechpartner für Seelsorge.

    Wenn Sie ein seelsorgliches Gespräch wünschen, sprechen Sie am besten den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde nach dem Gottesdienst an, oder vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder per E-Mail.

  • addIch suche Soforthilfe ohne Anmeldung.

    Sie können es gerne telefonisch bei unseren Pfarrern probieren. Die Kontaktdaten finden Sie bei den Kirchengemeinden. Ein offenes Ohr haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonischen Beratungsstellen für Sie in Vaihingen und Ditzingen.
    Darüber hinaus gibt es die kostenlose Telefonseelsorge 0800 111 0 111.

Fragen zu Taufen

  • addIch möchte mich oder mein Kind taufen lassen.

    Mit der Taufe bekräftigt Gott sein vorbehaltloses JA zu jedem Menschen. Das Wasser bei der Taufe ist dafür sichtbares Zeichen. Mit der Taufe wird der Täufling unter den Segen Gottes gestellt. Die Taufkerze ist ein Symbol dafür, dass der Täufling nun zu Jesus Christus gehört, der das Licht der Welt ist und auch ein Licht in der Welt sein soll.

    Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen wollen, wenden Sie sich an das Gemeindebüro Ihrer Kirchengemeinde und vereinbaren einen Termin für ein Taufgespräch. Die Taufen selbst finden in der Regel im Sonntagsgottesdienst statt.

    Es gibt auch eine App, die Sie bei allem rund um die Taufe unterstützen kann. Der Taufbegleiter wird von der Evangelischen Kirche kostenlos zur Verfügung gestellt.
     

  • addGibt es eine Altersbeschränkung für die Taufe?

    Das Alter spielt bei einer Taufe keine Rolle. Auch Erwachsene können sich taufen lassen. Kleinkinder sollten aus Gründen der Sicherheit mindestens drei Monate alt sein.



  • addBrauche ich etwas für das Taufgespräch?

    Vor der Taufe findet ein Taufgespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin statt. Bei diesem Treffen wird auch besprochen, wie die Taufe ablaufen soll. Bei vielen Elementen (den Liedern, den Fürbitten, der Taufkerze) können Sie die Taufe mit gestalten.

    Beim Taufgespräch brauchen Sie die Geburtsurkunde des Täuflings. Die Standesämter stellen dafür bei Geburten in der Regel eine Bescheinigung “für religiöse Zwecke” aus. Ebenso sollten sie bei erwachsenen Taufinteressenten das Familienstammbuch mitbringen. Es ist gut, wenn Sie sich mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin oder auch mit den Taufpaten vorab besprechen, welche Fragen Sie zur Taufe und zum Taufgottesdienst haben.

  • addMüssen die Eltern des Kindes in der Kirche sein?

    Mindestens ein Elternteil soll evangelisch sein. Ist dies nicht der Fall, kann im Gespräch geklärt werden, ob eine Taufe dennoch möglich ist. Grundsätzlich gilt: Die Taufe eines Kindes, dessen Eltern nicht der evangelischen Kirche angehören, darf nur vollzogen werden, wenn die Eltern damit einverstanden sind und Patinnen, Paten oder andere Gemeindeglieder bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für die evangelische Erziehung des Kindes zu übernehmen. Andernfalls muss die Taufe abgelehnt werden.

  • addWie finden wir einen guten Taufspruch?

    Ein Taufspruch ist ein biblischer Spruch, der dem Täufling bei der Taufe zugesprochen wird und der ihn von da an sein Leben lang begleitet. Sie können ihn selbst auswählen oder um Vorschläge bitten. Bei der Suche nach dem passenden Spruch hilft vielleicht auch www.taufspruch.de.

  • addWer darf Taufpate oder Taufpatin werden?

    Taufpate kann werden, wer getauft und konfirmiert ist und einer christlichen Kirche (ACK) angehört. Mindestens einer oder eine Ihrer Paten oder Patinnen sollte evangelisch sein.

    Bei der Auswahl der Paten ist wichtig, zu überlegen, wer dem Täufling nahe steht und Zeit für ihn übernehmen kann. Die Patenschaft stellt eine wichtige Rolle im Leben des Täuflings dar.

    Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht aufgegeben, Taufpate zu sein.

  • addWieviele Paten brauche ich?

    In der Regel gibt es zwei Paten, aber es ist durchaus möglich auch nur einen Paten zu haben. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

  • addWas ist eine Patenbescheinigung?

    Kommt der Pate oder die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, bitten wir um eine Patenbescheinigung. Diese stellt das Heimatpfarramt des Paten oder der Patin aus. Die Patenbescheinigung bestätigt die Kirchenzugehörigkeit der Patinnen und Paten.

Fragen zur Konfirmation

  • addMein Kind möchte konfirmiert werden und sich anmelden.

    Die Konfirmation wird bei uns in der Regel im 8. Schuljahr gefeiert. Wenden Sie sich hierfür direkt an Ihr zuständiges Pfarramt. Bitte kommen Sie auch direkt auf uns zu, wenn Ihr Kind evtl. ein Jahr früher oder später konfirmiert werden soll.

Fragen zu Hochzeiten

  • addIch möchte mich und meinen Partner für die kirchliche Trauung anmelden.

    Melden Sie Ihre Trauung bitte im Gemeindebüro Ihrer Kirchengemeinde an und stimmen Sie den Termin und den Ort der Trauung mit dem Gemeindebüro und mit dem Pfarrer oder der trauenden Pfarrerin ab. 

  • addWas bedeutet die kirchliche Trauung?

    Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem zwei Menschen Gott um seinen Segen für das gemeinsame Leben bitten.

  • addWie läuft eine kirchliche Trauung ab?

    Haben das Paar und alle Gäste in der Kirche Platz genommen, beginnt der Gottesdienst mit Begrüßungsworten und Gesang. Nach der Predigt über den Trauspruch schließt sich die eigentliche Trauung an. Danach wird der Gottesdienst mit einem Fürbittengebet, dem Vaterunser und der Bitte um den Segen beendet. An der Ausgestaltung der Trauung können sich das Paar oder die Trauzeugen durch Auswahl der Lieder, der Musik, der Gebete und Lesungen beteiligen.

  • addWie lauten die formalen Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?

       

    1. Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
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    3. Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
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    5. Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist vor der Trauung nachweislich vollzogen.
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  • addWas benötigen wir für das Traugespräch?

    Bei dem Traugespräch geht es zunächst um Sie als Paar. Dann geht es um die Abstimmung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche). Bringen Sie bitte eine Bestätigung mit, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist (wird vom Standesamt ausgestellt) bzw. eine Heiratsurkunde, wenn die Trauung auf dem Standesamt bereits stattgefunden hat.

  • addWie finden wir einen passenden Trauspruch?

    Der Trauspruch soll zu Ihrem Leben passen. Vielleicht haben Sie schon eine Bibelstelle gefunden. Falls  Sie noch suchen, können Sie sich z.B. unter www.trauspruch.de informieren.

  • addMüssen wir vor der kirchlichen Hochzeit standesamtlich heiraten?

    Ja, die kirchliche Trauung findet nach der standesamtlichen Trauung statt. Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis kein Sakrament. Sie ist ein Gottesdienst anlässlich der standesamtlichen Trauung.

  • addKönnen wir uns auch in einer anderen Kirche trauen lassen?

    Ja, das geht. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt auf.

  • addKönnen wir selber festlegen, wie der Gottesdienst aussieht und mitgestalten?

    Die kirchliche Trauung gibt einen Rahmen vor, bietet aber zugleich auch viele Gestaltungsmöglichkeiten. Die Einzelheiten besprechen Sie mit der trauenden Pfarrerin oder dem trauenden Pfarrer.

Fragen zu Bestattungen

  • addEs gab einen Todesfall in meiner Familie.

    Bei einem Todesfall  sollten Sie zunächst Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen aufnehmen. Dieses setzt sich dann wegen eines Bestattungstermins mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung. 
    Wenn Sie eine Aussegnung wünschen, dann sprechen Sie die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer darauf an.

  • addWarum kirchlich beerdigen?

    Die Erfahrung des Sterbens ist Teil des Lebens. Bei der kirchlichen Bestattung geleitet die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe und befiehlt sie der Gnade Gottes an. Die Gemeinde begleitet die Sterbenden und trauert mit den Hinterbliebenen.

  • addWer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

    Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

  • addKann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich bestattet werden?

    Eine kirchliche Bestattung ist an die Kirchenmitgliedschaft gebunden. Ausgetretene werden deshalb in der Regel nicht kirchlich bestattet. Wenn kein eindeutiger letzter Wille des Verstorbenen vorliegt, dass keine kirchliche Bestattung stattfinden soll, kann auf Wunsch der Angehörigen eine kirchliche Bestattung durchgeführt werden.

  • addWozu dient das Trauergespräch?

    Das Trauergespräch dient zum einen der seelsorgerlichen Begleitung der Trauernden, zum anderen zu einem Gespräch über den Verstorbenen und sein Leben und was für ein Mensch er gewesen ist. In dem Gespräch wird abgestimmt, in welcher Form die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung erfolgen soll.

  • addWie läuft die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung ab?

    Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Der eigentlichen Bestattung geht in der Regel eine Trauerfeier in der Aussegnungshalle oder Kirche voraus, die Raum und Zeit bietet, gemeinsam Abschied von dem Verstorbenen zu nehmen und ihn oder sie zur “letzten Ruhe” zu geleiten.

    Gibt es eine Erdbestattung, findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf einem Friedhof statt, wobei der Pfarrer oder die Pfarrerin einen Segen spricht. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne später statt. Auch diese kann durch einen Pfarrer oder Pfarrerin begleitet werden.
     

Fragen zur Kirchenmitgliedschaft, Eintritt und Austritt

  • addWas geschieht mit dem Geld meiner Kirchensteuer?

    Die Kirche ist eine Solidargemeinschaft – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.

    In der Kirchensteuer wird diese verbindliche Gemeinschaft ausgedrückt als ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Das Geld versickert nicht "irgendwo in dunklen Kanälen". Es arbeitet vielmehr ganz konkret für die Menschen in den Kirchenbezirken. Hauptaufgabe der Kirche ist und bleibt die Verkündigung. Weil wir von Gottes Liebe nicht nur in Worten, sondern auch in Taten erzählen, haben die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke viele Aufgaben übernommen. Die Kirchensteuer trägt dazu bei, dass diese Aufgaben erfüllt werden können.

    Selbstverständlich werden sowohl die Landeskirche als auch die Kirchengemeinden sowie ihre Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung geprüft. Diese Aufgabe nimmt das Rechnungsprüfamt wahr.

    Hier gibt es Informationen, wofür die Kirchensteuer konkret verwendet wird.
     

  • addIch möchte wieder in die Evangelische Kirche eintreten.

    Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, können Sie

    • sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Pfarrer bzw. Pfarrerin wenden.
    • sich an die telefonische Kirchen(wieder)eintrittsstelle der Evangelischen Landeskirche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-813 813 8 wenden.
    • Oder online: www.elk-wue.de/service/kirchenwiedereintritt
    • Für eine Wiederaufnahme brauchen Sie Ihr Taufdatum und Ihr Austrittsdatum.

    Sie sind willkommen. Sprechen Sie uns an!

  • addIch möchte aus der Kirche austreten.

    Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie auf Ihrem zuständigen Standesamt den Austritt erklären. Es wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

    Ein Kirchenaustritt ändert nichts an der Gültigkeit Ihrer Taufe. Sie können daher jederzeit wieder in unsere Kirche eintreten.

    Sollten Sie einen Austritt aus Gründen der Kirchensteuer erwägen, so bedenken Sie bitte, dass die Kirchensteuer nur 8 % Ihrer Einkommensteuer (nicht Ihres Einkommens) beträgt. Mit diesem Geld finanzieren Sie soziale Dienste wie Seelsorge, Kindertageseinrichtungen, Flüchtlingsarbeit, diakonische Angebote mit.

    Wenn Sie unzufrieden sind mit der Kirche, Ihrer Gemeinde, Ihret Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer, sprechen Sie uns an, kritisieren Sie uns, diskutieren Sie mit uns. Wir möchten Sie nicht verlieren!